Alle Beiträge von Armin Schlemmer

Fortbestand des Waffenbedürfnisses

Liebes Mitglied,
wir möchten Dir, die vom BSSB zusammengestellten Informationen bezüglich des Forstbestandes des Waffenbedürfnisses, weitergeben:

Seit dem 01.09.2020 ist der Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition (Fortbestehen des Bedürfnisses) an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Prüfung nach 5 Jahren und nach 10 Jahren, in den 24 Monaten vor der Prüfung muss mit (einer der) eigenen erlaubnispflichtigen Waffen 1x im Quartal oder 6x jährlich geschossen werden. Das Pensum gilt je Waffenart im Besitz (Kurzwaffe, Langwaffe).
  • Ausgangspunkt für die Prüfungen ist der Zeitpunkt der ersten Erlaubnis (es gilt somit nicht je Waffe!).
  • nach 10 Jahren erfolgt keine Prüfung mehr anhand einem konkreten, aktiven Schießpensum. Es genügt die Mitgliedschaft im Verein.
  • Der Fortbestand des Bedürfnisses muss durch eine Bescheinigung des Vereins glaubhaft gemacht werden (ab dem Jahr 2026 durch eine Bescheinigung des Verbands). Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein einheitliches Formular erstellt, das zukünftig für den Nachweis zum Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses verwendet werden soll, hier der  (LINK).

Weitere sachdienliche Hinweise zu diesen Neuerungen:

  • die Regelung gilt rückwirkend. Wer also zum 01.09.2020 schon mindestens zehn Jahre im Waffenbesitz ist, muss sein waffenrechtliches Bedürfnis nicht mehr anhand von konkreten Schießterminen nachweisen.
  • Sportschützen, die Schießnachweise für die letzten 24 Monate vor einem Stichtag zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.08.2022 erbringen müssen, haben ihre vergangenen Schießeinheiten mangels Kenntnis einer anstehenden Bedürfnisprüfung möglicherweise nicht festgehalten (es gibt keine Verpflichtung ein persönliches Schießbuch zu führen). Um hier unverschuldete Nachteile zu vermeiden, gilt die Ausnahmeregelung in Bayern, wonach die zuständige Waffenbehörde den Stichtag für die Prüfung auf formlosen Antrag des Sportschützen hin zu seinen Gunsten um 24 Monate zu verschieben hat.

Hier das PDF vom Bayerischen Sportschützenbund e.V.

Der neue 24-Monatszeitraum berechnet sich ab der Bewilligung der Verschiebung und ergibt sich aus einem entsprechenden Schreiben der Waffenbehörde.

  • die Vereine sind verpflichtet, einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen während der 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses. In der Praxis bedeutet das also, einen fortlaufenden Nachweis über die Schießaktivitäten zu führen (Schießkladde).

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Zutritt zum Vereinsgelände

Liebes Mitglied,
ab dem 23.08.2021 gelten neue Corona-Regeln (Geimpft-Genesen-Getestet) bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 35.
Geimpfte und Genesene benötigen ein gültiges Zertifikat (elektronisch als App, als Ausdruck oder Impfausweis). Bitte dieses Dokument beim nächsten Training einmalig vorlegen.
Ungeimpfte müssen entweder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist, vorlegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Ich bitte diese neuen Regeln zu beachten, sie tragen zur Gesundheit aller bei.

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Mitgliederversammlung 2021

Am 24. Juli wurde unsere Mitgliederversammlung, pandemiebedingt im Freien und unter Einhaltung der Coronaregeln, abgehalten. Ehrungen zur Vereinszugehörigkeit werden auf nächstes Jahr verschoben.
Weitere Mitgliederinformationen:
– Mitgliederstatistik: 2020: 142 Mitglieder, 4 Austritte und leider 4 Verstorbene = 2021: 134 Mitglieder
 Die Entlastung des Vorstandes erfolgte durch die Mitgliederversammlung  einstimmig.
– Jahresbeitrag: Der Haushalt ist ausgeglichen und es ist somit keine Beitragserhöhung notwendig.

Armin Schlemmer (1.Schützenmeister)

Speed Schießen und Vorderlader

Liebe Schützen:innen,
ab August wird wieder jeden 4. Freitag im Monat Speed geschossen. Die Durchführung erfolgt wie gewohnt.
Das Vorderlader Schießen soll zukünftig an jedem 2. Freitag im Monat ab 18 Uhr möglich sein. Als Ausweichtermin kann auch ein anderer Werktag genommen werden. Dies bitte mit unserem Sportleiter abstimmen.
Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Ordentliche Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung findet wie geplant am Samstag den 24. Juli 2021 ab 15 Uhr im Freien statt. Regen bzw. örtliche Gewitter sind erst für Abends angesagt. Die Veranstaltungsdauer ist mit 45 Min. geplant.
Anschließend findet das Grillfest statt. Unser Wirt Fritz freut sich, wenn viele noch bleiben.
Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Ordentliche Mitgliederversammlung 2021

Verehrtes Mitglied,
gemäß §14 unserer Satzung laden wir Dich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 am Samstag, den 24. Juli 2021, beim Vereinsheim in Sauerlach um 15:00 Uhr ein. Pandemiebedingt können wir die Versammlung nur im Freien, mit dem geforderten Mindestabstand von 1,5 m, abhalten. Bei Dauerregen und sehr schlechtem Wetter wird die Mitgliedersammlung verschoben. Dies werden wir auf unserer Homepage am Vormittag der Versammlung bekannt geben.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des 1. Schützenmeister
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des Sportleiters
6. Bericht des Schatzmeisters
7. Bericht der Rechnungsprüfer
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Anregungen an den Vorstand und Sonstiges

Die Mitgliederversammlung ist gemäß §11 der Satzung, neben dem Vorstand und dem Gesellschaftsausschuss, ein beschlussfähiges Organ der VSG Sauerlach e.V. und wir bitten um zahlreiche Teilnahme an der Versammlung.

Mit freundlichem Schützengruß
Armin Schlemmer
1. Schützenmeister

Schießen wieder möglich

Liebe Schützen/-innen,

am vergangenen Samstag wurde mit einem kleinem Arbeitsdienst unser Schießstand aus dem Winterschlaf geholt. Im Anschluss konnten einige Schützen ihr erstes Schießen in diesem Jahr durchführen. Die Hygienevorgaben wurden eingehalten und die Durchführung erfolgte reibungslos. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird gerade erarbeitet, per Email an die aktiven Schützen versendet und zusätzlich im Verein ausgehängt.

Folgende Punkte bleiben weiterhin bestehen und müssen eingehalten werden:
1. Der Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden.
2. Ein FFP2-Maske ist zwingend erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
3. Es kann alleine oder mit bis zu 3 Schützen und Aufsicht geschossen werden. Ein Stand muss zwischen den Schützen frei bleiben. Auf dem Weg zum Stand und zur Trefferaufnahme ist eine Maske zu tragen.
4. Die Schützen/-innen tragen sich in die aufliegende Liste ein, mit Name, Ankunft- und Abfahrzeit.
5. Da unser Vereinsheim derzeit nicht genutzt werden darf und die Außensitzplätze bei schlechtem Wetter nicht nutzbar sind, sollte dann mit einer Wartezeit im eigenen Fahrzeug gerechnet werden.

Die Schießzeiten sind im aktuellen Schießplan als Training  eingetragen. Der Jahresmeister und die Vereinsmeisterschaften werden dieses Jahr ausgesetzt.

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Nachruf: Frieda Schwankl

Unser langjährige Schützenkameradin  Frieda Schwankl ist am 17.12.2020 verstorben.
Bereits in den 70iger-Jahren führte Frieda mit Ihrem Ehemann Conny über viele Jahre unser Vereinsstüberl. Am 1. Januar 1974 wurde Sie als Mitglied aufgenommen. Ihre Freude am Schießsport hatte sie besonders bei den vereinseigenen Wettkämpfen.
Wir wünschen der Familie die Kraft, diesen Verlust zu überwinden. Die Beisetzung fand im engsten Familienkreis statt.

Armin Schlemmer (1.Schützenmeister)

Jahreswechsel 2020/2021

Leider muss unser Schießstand pandemiebedingt, nach heutigem Stand, bis zum 10. Januar geschlossen bleiben.
Ich wünschen allen Mitgliedern und deren Familien, im Namen des gesamten Vorstandes, ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Bleibt gesund und bis bald.
Armin Schlemmer (1.Schützenmeister)