Zutritt nur noch nach 2G-Regel

Zusätzlich zur 2G-Regel gilt seit Dienstag 16.11.21 eine Maskenpflicht FFP2 für den Innenbereich, ausgenommen wenn der Abstand von mind. 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Im Schützenstüberl gilt: Am Platz keine Maske, zum Platz mit Maske.
Bitte haltet diese Vorgaben ein, damit wir alle weiterhin gesund bleiben.

Liebes Mitglied,
ab dem 10.11.2021 ist der Zutritt zu unserem Vereingelände nur noch nach der 2G-Regel erlaubt, d.h. ausschließlich Geimpfte und Genesene. Es muss ein gültiges EU-Zertifikat, entweder gedruckt oder in einer Smartphone-App (Corona-Warn-App oder CovPass), vorgezeigt werden.
Ich bitte, diese neue Zugangsregel zu beachten, sie trägt zum Erhalt der Gesundheit aller bei.

Meine persönliche Meinung: Wer noch nicht geimpft ist, sollte dies jetzt tun, bevor die Situation auf den Intensivstationen aus dem Ruder läuft. Es würde mich sehr freuen, wenn sich viele Schützen*innen dadurch mit all jenen solidarisch zeigen, die sich bereits haben impfen lassen. Nur so können wir Corona in den Griff bekommen und ein normales Leben zurückerhalten.

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)