Zutritt erleichtert, 3G-Regel

4. März: +++ Ab sofort gilt auch für das Schützenstüberl nur noch die 3G-Regel +++
(Geimpft, genesen oder getestet, gültig sind Schnelltests und PCR-Tests, keine Selbsttest)

Liebes Mitglied,
ab sofort ist der Zutritt zu unserem Schießstand nach der 3G-Regel wieder gestattet, d.h. für vollständig Geimpfte und Genesene,  sowie mit einem gültigen Negativtest (PCR, PoC-Antigen, keine Selbsttests).
Für den Zutritt ins Schützenstüberl gilt bis auf weiteres die 2G-Regel.
Die Nachweise sind unaufgefordert vorzuzeigen. Mitglieder die ihren Nachweis bereits freiwillig haben registrieren lassen, benötigen keine Vorlage mehr.
Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)