Info zum Jahresstart 2022

Liebes Mitglied,
vorweg wünschen wir allen ein gutes und gesundes Neues Jahr 2022.
Aufgrund des hohen Ansteckungspotential durch Omikron bleibt die 2G+ Regel zum Schießen weiterhin bestehen.
Im Schützenstüberl gilt dagegen die 2G-Regel und Masken sind am Sitzplatz nicht erforderlich.
Entsprechende Nachweise sind bei Zutritt vorzuzeigen.

Hier noch aktuelle Sonderregelungen zum Waffenerwerb und -besitz während Corona. <LINK>

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Winterpause / Jahreswechsel 2021/22

Liebe Schützen:innen,
wir müssen leider unser diesjähriges Weihnachts- und Königschießen pandemiebedingt absagen. Das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist einfach noch zu hoch.


Wir wünschen allen Mitgliedern und deren Familien eine wunderschöne Weihnachtszeit,
erholsame Tage, einen „Guten Rutsch“ ins Neue Jahr 2022 und weiterhin  viel Gesundheit.

Erster Trainingstag nach der Winterpause ist der 12. Januar 2022.

Die Vorstandschaft der VSG Sauerlach e.V.

Zutritt nur nach 2G-plus-Regel

+++ ACHTUNG! Zutritt nur noch nach 2G-plus-Regel +++

Liebes Mitglied,
ab sofort ist der Zutritt zu unserem Vereinsgelände nur noch nach der 2G-plus-Regel gestattet, d.h. ausschließlich Geimpfte und Genesene mit einem aktuellem Testnachweis (PCR max. 48 Std. und Schnelltest max. 24 Std. alt).
Es muss ein gültiges EU-Zertifikat, entweder gedruckt oder in einer Smartphone-App (Corona-Warn-App oder CovPass-App), sowie der Testnachweis gedruckt oder digital, vorgezeigt werden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.
Ich bitte, diese neue Zugangsregel zu beachten, sie trägt zum Erhalt der Gesundheit aller bei.

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Zutritt nur noch nach 2G-Regel

Zusätzlich zur 2G-Regel gilt seit Dienstag 16.11.21 eine Maskenpflicht FFP2 für den Innenbereich, ausgenommen wenn der Abstand von mind. 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Im Schützenstüberl gilt: Am Platz keine Maske, zum Platz mit Maske.
Bitte haltet diese Vorgaben ein, damit wir alle weiterhin gesund bleiben.

Liebes Mitglied,
ab dem 10.11.2021 ist der Zutritt zu unserem Vereingelände nur noch nach der 2G-Regel erlaubt, d.h. ausschließlich Geimpfte und Genesene. Es muss ein gültiges EU-Zertifikat, entweder gedruckt oder in einer Smartphone-App (Corona-Warn-App oder CovPass), vorgezeigt werden.
Ich bitte, diese neue Zugangsregel zu beachten, sie trägt zum Erhalt der Gesundheit aller bei.

Meine persönliche Meinung: Wer noch nicht geimpft ist, sollte dies jetzt tun, bevor die Situation auf den Intensivstationen aus dem Ruder läuft. Es würde mich sehr freuen, wenn sich viele Schützen*innen dadurch mit all jenen solidarisch zeigen, die sich bereits haben impfen lassen. Nur so können wir Corona in den Griff bekommen und ein normales Leben zurückerhalten.

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

38. Gemeindepokalschießen

Das Schießen wird in das Frühjahr 2022 verschoben.

Liebe Mitglieder,
am Donnerstag 2. Dez.  und Freitag 3. Dez., voraussichtlich von 18 bis 22 Uhr, findet das

38. Gemeindepokalschießen bei der Schützengesellschaft „Gemütlichkeit“ Altkirchen e.V.  statt.
(Ausschreibung folgt und genaue Schießzeiten werde noch bekannt gegeben.)
Die Preisverteilung erfolgt am Sonntag den 5. Dez. ab 19:30 Uhr.
Ich bitte schon heute,
dass viele unserer aktiven Mitglieder am Wettkampf teilnehmen.

Mit Schützengruß
Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Zutritt nur nach 3G-Plus-Regel

Liebes Mitglied,
ab dem 15.10.2021 ist der Zutritt zu unserem Verein nur noch nach der 3G-plus-Regel erlaubt.
Geimpfte und Genesene benötigen ein gültiges Zertifikat (elektronisch als App, als Ausdruck oder Impfausweis).
Ungeimpfte müssen einen gültigen, negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.
Ich bitte, diese neue Zugangsregel zu beachten, sie trägt zum Erhalt der Gesundheit aller bei.

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Arbeitsdienst am 23. Okt.

Liebe Vereinsmitglieder,
am Samstag, den 23. Okt. 2021 findet unser planmäßiger Arbeitsdienst statt!  Wir bitten, dass möglichst viele aktiven Mitglieder sich daran beteiligen.

Diese wichtigen Arbeiten stehen an:
– Herrichten des 10-M-Luftstandes,
– 25-M-Stand säubern, bzw. Rasen mähen, Äste entfernen usw.,
– Außenbereich Laub rechen und entfernen, Dach und -rinnen säubern,
– sonstige Arbeiten für einen sicheren Schießstandbetrieb.

Bitte erscheint zahlreich um 8.00 Uhr, damit wir die zu erledigenden Arbeiten schnell durchführen können.

Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt!

Vielen Dank für Eure Mithilfe,
die Vorstandschaft der VSG Sauerlach e.V.

Fortbestand des Waffenbedürfnisses

Liebes Mitglied,
wir möchten Dir, die vom BSSB zusammengestellten Informationen bezüglich des Forstbestandes des Waffenbedürfnisses, weitergeben:

Seit dem 01.09.2020 ist der Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition (Fortbestehen des Bedürfnisses) an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Prüfung nach 5 Jahren und nach 10 Jahren, in den 24 Monaten vor der Prüfung muss mit (einer der) eigenen erlaubnispflichtigen Waffen 1x im Quartal oder 6x jährlich geschossen werden. Das Pensum gilt je Waffenart im Besitz (Kurzwaffe, Langwaffe).
  • Ausgangspunkt für die Prüfungen ist der Zeitpunkt der ersten Erlaubnis (es gilt somit nicht je Waffe!).
  • nach 10 Jahren erfolgt keine Prüfung mehr anhand einem konkreten, aktiven Schießpensum. Es genügt die Mitgliedschaft im Verein.
  • Der Fortbestand des Bedürfnisses muss durch eine Bescheinigung des Vereins glaubhaft gemacht werden (ab dem Jahr 2026 durch eine Bescheinigung des Verbands). Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein einheitliches Formular erstellt, das zukünftig für den Nachweis zum Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses verwendet werden soll, hier der  (LINK).

Weitere sachdienliche Hinweise zu diesen Neuerungen:

  • die Regelung gilt rückwirkend. Wer also zum 01.09.2020 schon mindestens zehn Jahre im Waffenbesitz ist, muss sein waffenrechtliches Bedürfnis nicht mehr anhand von konkreten Schießterminen nachweisen.
  • Sportschützen, die Schießnachweise für die letzten 24 Monate vor einem Stichtag zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.08.2022 erbringen müssen, haben ihre vergangenen Schießeinheiten mangels Kenntnis einer anstehenden Bedürfnisprüfung möglicherweise nicht festgehalten (es gibt keine Verpflichtung ein persönliches Schießbuch zu führen). Um hier unverschuldete Nachteile zu vermeiden, gilt die Ausnahmeregelung in Bayern, wonach die zuständige Waffenbehörde den Stichtag für die Prüfung auf formlosen Antrag des Sportschützen hin zu seinen Gunsten um 24 Monate zu verschieben hat.

Hier das PDF vom Bayerischen Sportschützenbund e.V.

Der neue 24-Monatszeitraum berechnet sich ab der Bewilligung der Verschiebung und ergibt sich aus einem entsprechenden Schreiben der Waffenbehörde.

  • die Vereine sind verpflichtet, einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen während der 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses. In der Praxis bedeutet das also, einen fortlaufenden Nachweis über die Schießaktivitäten zu führen (Schießkladde).

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Zutritt zum Vereinsgelände

Liebes Mitglied,
ab dem 23.08.2021 gelten neue Corona-Regeln (Geimpft-Genesen-Getestet) bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 35.
Geimpfte und Genesene benötigen ein gültiges Zertifikat (elektronisch als App, als Ausdruck oder Impfausweis). Bitte dieses Dokument beim nächsten Training einmalig vorlegen.
Ungeimpfte müssen entweder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist, vorlegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Ich bitte diese neuen Regeln zu beachten, sie tragen zur Gesundheit aller bei.

Armin Schlemmer (1. Schützenmeister)

Mitgliederversammlung 2021

Am 24. Juli wurde unsere Mitgliederversammlung, pandemiebedingt im Freien und unter Einhaltung der Coronaregeln, abgehalten. Ehrungen zur Vereinszugehörigkeit werden auf nächstes Jahr verschoben.
Weitere Mitgliederinformationen:
– Mitgliederstatistik: 2020: 142 Mitglieder, 4 Austritte und leider 4 Verstorbene = 2021: 134 Mitglieder
 Die Entlastung des Vorstandes erfolgte durch die Mitgliederversammlung  einstimmig.
– Jahresbeitrag: Der Haushalt ist ausgeglichen und es ist somit keine Beitragserhöhung notwendig.

Armin Schlemmer (1.Schützenmeister)